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Datenschutz­erklärung

Für die Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte mit Bild ist es erforderlich, dass der beauftragte Dienstleister Ihr Foto als digitales Bild speichert. Er ist verpflichtet, das digitalisierte Bild geschützt aufzubewahren.

Die Speicherung ist aufgrund des technischen Verfahrens zwingend notwendig. Die Aufbewahrung der Bilddaten ermöglicht es z. B. Ihnen bei Verlust der Karte eine neue Karte auszustellen.

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